Rehasport
Reha Sport
VON IHREM ARZT VERORDNET – VON IHRER KRANKENKASSE BEZAHLT
Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und entscheiden Sie sich, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Rückenschmerzen? Übergewicht? Osteoporose? Arthrose? Gelenkbeschwerden? Fragen Sie jetzt Ihren Arzt!
REHASPORT AUF VERORDNUNG DES ARZTES
Rehabilitationssport kann und darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten die innerhalb von 18 Monaten genutzt werden können.
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
WIE LÄUFT EIGENTLICH REHA-SPORT AB?
Bevor Sie mit dem Kurs beginnen erfolgt ein individuelles Gespräch, bei dem alle wichtigen Informationen und Fragen für Ihr Training ausgetauscht werden.
Der Einstieg ins Programm Reha-Sport ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Rehasport steht allen frei, die mit Unterstützung eines Gesundheitskurses ihre Schmerzen lindern wollen. Der Rehasport kann jedem helfen, der akute Rückenschmerzen (auch Bandscheibenvorfall), Schulterschmerzen, Knieschmerzen, Hüftschmerzen, Gelenkschmerzen u.v.w.
ZIELE DES REHA-SPORTS
Ziel des Kurses Reha-Sport-Kurses ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.
Was ist Reha-Sport?
Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe.
Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.